25.05.2011
"Exodus bei Stiftungen ist trotz Steuererhöhung ausgeblieben"
Einige wollen aus steuerlichen Gründen raus, andere weil die laufenden Kosten zu hoch sind", erklärt Heinrich Weninger, Direktor der Kathrein Privatbank in Wien,
die Motive von Stiftern, die sich derzeit aus der Privatstiftung verabschieden wollen.
Im Vorjahr hatten im Zuge der Budgetverhandlungen der Verband Österreichischer
Privatstiftungen, Stiftungsexperten und Stiftungsanwälte die Pläne der SPÖ massiv kritisiert, weil die Stitftungsbesteuerung erhöht werden sollte. Die Zwischensteuer wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 auf Drängen der SPÖ von 12,5 Prozent auf 25 Prozent verdoppelt. Solange keine Erträge aus der Stiftung genommen werden, wird die Zwischensteuer nicht schlagend.
Das von Stiftungsexperten gezeichnete Horrorszenario, wonach ein Großteil
der rund 3300 Stiftungen in Österreich ins Ausland abwandern würde, ist bis dato
nicht eingetreten. Der prognostizierte Exodus der Wiener Börse, wo Stiftungskapital
in börsenotierten Unternehmen investiert ist, ist ebenso ausgeblieben.
Mausefalle.
"Wer einmal in Österreich eine Stiftung gegründet hat, kommt auch
nicht so einfach wieder heraus", sagt Kathrein-Direktor Weninger. Der "Mausefalleneffekt" hindert Stiftungen daran, etwa auf Steuererhöhungen zu reagieren. Die Belastungen beim Ausstieg aus der Stiftung sind zu hoch. Bei Auflösung oder Kapitalentnahme werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig. Im Fall eines Exodus nach Liechtenstein werden dort erneut 25 Prozent Eingangssteuer
fällig, obwohl die langfristigen Steuervorteile in Liechtenstein derzeit noch
mehr Vorteile bringen.
Auf Stifterseite sieht man die Erhöhrung der Zwischensteuer weit weniger
dramatisch. "Wir haben drei Stiftungen, in einer sind die Immobilien, in der zweiten
das Unternehmensvermögen und in der dritten das Vermögen, das für die
Nachkommen bestimmt ist", sagt Robert Hartlauer, Chef des gleichnamigen Fotoeinzelhändlers aus Steyr. Die jüngste Erhöhung der Zwischensteuer habe ihn
nicht betroffen. "Ich denke nicht daran, aus der Stiftung etwas herauszunehmen",
sagt Hartlauer. Rein steuerliche Gründe seien für die Gründung der Stiftungen nie
maßgebend gewesen. Ein Wegzug nach Liechtenstein oder in die Schweiz ist daher
kein Thema – obwohl es seit Gründung des Privatstiftungsrechts 1993 zu 14
steuerlichen Änderungen gekommen ist.
Ähnlich sieht Oskar Obereder, Chef und Mitgründer des Wiener Internet-
Serviceproviders Silverserver, das Stifterschicksal. Er hat sein Unternehmen
in die Otoyol-Stiftung eingebracht (Anm. Otoyol = Türkisch für Autobahn). "Aus
Steuergründen, aber auch um das Vermögen zusammenzuhalten", lautete der
Rat der Experten. Obereder sieht die Diskussionen aus einer "gesunden Distanz".
"Die Zuständigkeiten und was an die Begünstigten geht, ist klar geklärt", sagt
Obereder. Eine Auflösung oder gar ein Transfer des Stiftungsvermögens nach
Liechtenstein oder in die Schweiz komme auch nach der Zwischensteuer nicht
in Frage. Die ganze Diskussion sei teilweise "Jammern auf hohem Niveau".
Streit um das Erbe.
Die Zahl der Streitereien unter den Erben soll in den vergangenen Monaten zugenommen haben. Eine Stiftung ist seit Jahresbeginn steuerlich der GmbH gleichgestellt, was die Erben auf den Plan bringt. Zwei Extrempositionen
stehen einander gegenüber. Der Stifter will das Vermögen zusammenhalten,
Erben wollen Kassa machen. "Wenn der Stifter lebt, dann bleibt die Sache ruhig", sagt Weninger. Sobald der Stifter nicht selbst Begünstigter ist oder verstorben
ist, wachsen die Begehrlichkeiten der Erben, die versuchen die Stiftungen
"umzudrehen", sagt ein Stiftungsanwalt. Laut Kathrein-Banker Weninger
handle es sich dabei um Einzelfälle.
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- WirtschaftsBlatt 25. Mai 2011